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Dual-Use-Güter – Verantwortung beim Handel mit CNC-Technik

Was sind Dual-Use-Güter?

Als Dual-Use-Güter werden Waren, Software und Technologien bezeichnet, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können.

Hierzu können beispielsweise bestimmte Maschinen, elektronische Komponenten, Steuerungstechnik, Software, Werkstoffe oder andere technische Produkte gehören.

Aufgrund ihrer möglichen doppelten Verwendung unterliegen bestimmte Dual-Use-Güter besonderen Exportkontrollen und Genehmigungspflichten. Die entsprechenden Regelungen sollen insbesondere verhindern, dass sensible Technologien und Produkte für unerlaubte oder sicherheitskritische Zwecke eingesetzt werden.

Was bedeutet das für CNC-Technik?

Auch im Bereich der CNC-Technik, Maschinensteuerung und Automatisierung können Produkte oder Technologien unter exportrechtliche Vorschriften fallen.

Ob eine Ware genehmigungspflichtig ist, hängt dabei nicht allein von ihrer Bezeichnung ab. Entscheidend können unter anderem die technischen Eigenschaften des Produktes, das Bestimmungsland, der Empfänger und die vorgesehene Verwendung sein.

Deshalb können insbesondere bei Lieferungen ins Ausland zusätzliche Prüfungen erforderlich sein.

Wer ist für Ausfuhrgenehmigungen zuständig?

In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zuständige Behörde für zahlreiche Fragen und Genehmigungsverfahren im Bereich der Exportkontrolle und der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern.

Sofern für eine Lieferung eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, müssen die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Genehmigungsverfahren eingehalten werden.

Warum gibt es diese Regelungen?

Moderne Maschinen, Steuerungen und elektronische Komponenten bieten heute enorme technische Möglichkeiten. Dieselbe Technologie kann jedoch unter bestimmten Umständen auch für Zwecke eingesetzt werden, für die sie ursprünglich nicht vorgesehen war.

Die europäischen und nationalen Exportkontrollvorschriften sollen deshalb dazu beitragen, dass sensible Güter und Technologien nicht an Empfänger gelangen oder für Anwendungen eingesetzt werden, die gegen geltende Vorschriften oder internationale Sicherheitsinteressen verstoßen.

Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Produkten

Für CNC-Steuerung.com gehört ein verantwortungsvoller Umgang mit moderner CNC-, Steuerungs- und Automatisierungstechnik selbstverständlich zum internationalen Handel.

Bei entsprechenden Lieferungen können wir daher zusätzliche Angaben zum Empfänger, Bestimmungsland oder vorgesehenen Verwendungszweck benötigen.

In einzelnen Fällen kann dies dazu führen, dass eine Bestellung zunächst geprüft werden muss oder eine Lieferung erst nach Abschluss der erforderlichen exportrechtlichen Prüfung erfolgen kann.

Wir bitten um Verständnis, dass die Einhaltung der gesetzlichen Exportkontrollvorschriften für uns Vorrang hat.

Fragen zu einer internationalen Lieferung?

Sie möchten CNC-Komponenten, Steuerungstechnik oder andere Produkte bei uns bestellen und sind sich nicht sicher, ob für Ihr Land oder Ihre Anwendung besondere Anforderungen gelten?

Kontaktieren Sie uns vor Ihrer Bestellung.

Wir prüfen gerne die für die Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen Informationen. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung oder behördliche Genehmigung kann hierdurch jedoch nicht ersetzt werden.


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